FachwissenArbeitgeberzuschuss

Förderung durch den Arbeitgeber

Wer als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist oder sich freiwillig privat krankenversichert (PKV), erhält vom Arbeitgeber einen gesetzlichen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen. Doch wie wird dieser Zuschuss berechnet, wie hoch ist er und welche Unterschiede gibt es zwischen GKV und PKV? Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick.

Wie funktioniert der Arbeitgeberzuschuss?

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags ihrer Arbeitnehmer zu übernehmen – unabhängig davon, ob diese in der GKV oder PKV versichert sind. Allerdings gibt es eine Obergrenze, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze der GKV orientiert. Zudem kann der Zuschuss auch für privat versicherte Familienangehörige gewährt werden, sofern deren Versicherungskosten die maximale Förderhöhe nicht überschreiten.

Höhe des Arbeitgeberzuschusses 2025

Die Beitragsbemessungsgrenze für 2025 liegt bei 5.550 € brutto monatlich bzw. 66.600 € brutto jährlich. Der allgemeine Beitragssatz der GKV beträgt 14,6 %, hinzu kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,5 %.

  • Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur GKV:
    (14,6 % + 2,5 %) × 5.550 € ÷ 2 = 469,73 € monatlich
  • Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur PKV:
    Arbeitgeber zahlen bis zu 50 % des PKV-Beitrags, jedoch maximal 469,73 € monatlich. Dieser Zuschuss kann auch für privat versicherte Familienangehörige (z. B. Ehepartner oder Kinder) genutzt werden, solange der Gesamtzuschuss für alle versicherten Personen zusammen die Obergrenze nicht überschreitet.

Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung

Neben der Krankenversicherung erhalten privat versicherte Arbeitnehmer auch einen Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung. Dieser entspricht 50 % des Beitrags, maximal jedoch dem Betrag, den der Arbeitgeber für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen würde.

  • Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung 2025:
    Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung: 3,4 % (zzgl. Zuschlag für Kinderlose von 0,6 %). Berechnung: 3,4 % × 5.550 € ÷ 2 = 94,35 € monatlich (für Arbeitnehmer mit Kindern).
    Kinderlose zahlen zusätzlich den Zuschlag, was den maximalen Arbeitgeberzuschuss geringfügig erhöht.

Zusammenhang zwischen GKV-Höchstbeitrag und PKV-Zuschuss

Da der Arbeitgeberzuschuss auf Basis des maximalen GKV-Beitrags berechnet wird, ist er für PKV-Versicherte ein Vorteil. Wer sich privat versichert, kann sich einen leistungsstarken Tarif wählen und den maximalen Zuschuss erhalten – unabhängig davon, ob der Beitrag tatsächlich so hoch ist wie in der GKV.

  • In der GKV steigt der Beitrag mit dem Einkommen, solange es unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
  • In der PKV bleibt der Beitrag einkommensunabhängig, sodass gut verdienende Angestellte oft geringere Kosten haben, während sie dennoch den vollen Arbeitgeberzuschuss nutzen können.

Besondere Fälle und Zusatzinfos

  • Zuschuss für Familienangehörige: Während die GKV nicht berufstätige Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert, erhalten Arbeitnehmer in der PKV ebenfalls einen Zuschuss für privat versicherte Familienangehörige. Maximal aber den höchstmöglichen Zuschuss.
  • Arbeitgeberzuschuss bei Gehaltserhöhungen: Verdient ein Arbeitnehmer mehr als die Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 € brutto jährlich), kann er sich privat versichern und den Arbeitgeberzuschuss nutzen.
  • Zuschuss auch für Selbstständige? Nein, Selbstständige erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss, es sei denn, sie sind über ein Angestelltenverhältnis sozialversicherungspflichtig.

Fazit: Wie profitiert man optimal vom Arbeitgeberzuschuss?

  • Arbeitnehmer mit hohem Einkommen können durch den Wechsel in die PKV ihren Arbeitgeberzuschuss optimal nutzen, insbesondere mit einem leistungsstarken Tarif unterhalb der maximalen Fördergrenze.
  • In der PKV bleibt der Beitrag einkommensunabhängig, was langfristige Planungssicherheit bietet, während in der GKV die Beiträge mit steigendem Einkommen steigen.
  • Wer sich frühzeitig für einen gut kalkulierten PKV-Tarif entscheidet, kann von einem hohen Arbeitgeberzuschuss profitieren und sich gleichzeitig gegen zukünftige Beitragserhöhungen in der GKV absichern.
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